Die Privatkassen und die Beihilfe erstatten in den allermeisten Fällen völlig problemlos die Behandlungskosten.
Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der GOÄ (privatärztliche Gebührenordnung). Gesetzlich versicherte Patienten (in meiner Praxis im Selbstzahler-Status), die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die privatärztlichen Leistungen meiner Praxis zur Erstattung einreichen, wenn im Versicherungsvertrag ambulante Heilbehandlungen mit Naturheilverfahren vorgesehen sind.
Eine Preisliste für Selbstzahler kann auf Wunsch eingesehen werden.